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Fischen in Tirol

Was ist zu Beachten.

Was ist zu Beachten an den Gewässern.

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Tiroler Fischereiverband

Gastfischerkarten dürfen nur an Fischer*innen verkauft werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Ausgabestelle glaubhaft machen können, dass sie über eine fischereifachliche Ausbildung verfügen. Dabei werden folgende Ausbildungen anerkannt:

  • Tiroler Fischerprüfung oder Tiroler Fischereiaufsichtsprüfung

  • Abgelaufene Tiroler Fischerkarte, die nicht rechtzeitig verlängert wurde

  • Fischerprüfungen anderer Bundesländer

  • Gültige amtliche Fischerkarte eines anderen Bundeslandes

  • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der/die Antragstellerin im Besitz einer Berechtigung zur Ausübung der Fischerei eines anderen Staates ist. Die Unterlagen werden anerkannt, sofern sie bestätigen, dass der/die Inhaberin über zumindest gleichwertige Kenntnisse verfügt, die auch zum erfolgreichen Abschluss der Tiroler Fischerprüfung erforderlich wären. Zum Beispiel: Südtiroler Fischerprüfung, Deutscher Angelschein oder Schweizer SaNa-Ausweis

  • Alte Tiroler Unterweisungen werden NICHT mehr anerkannt.

Inhaber*innen einer Gastfischerkarte dürfen innerhalb der 14 Tage nur Tageslizenzen (keine Jahreslizenzen) lösen. Neben der Gastfischerkarte und der Tageslizenz ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Der Preis für die Gastfischerkarte beträgt aktuell € 25,-.

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